56.40 Baubetrieb
Arbeitsschutzkonzept für den Bau einröhriger Tunnel am Beispiel der ICE-Querung des Thüringer Waldes
(2003)
Erfahrungen bei der Umsetzung der Baustellenverordnung beim Bau der ICE-Neubaustrecke in Thüringen, im Vergleich zu Projekten des Autobahnneubaus. Die entscheidende Schwierigkeit liegt in der Einröhrigkeit der Tunnel. Von entscheidender Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit ist eine von gegenseitiger Achtung gekennzeichnete Zusammenarbeit in der Planung zwischen Bauherrn, Planer und dem Amt für Arbeitsschutz. Wegetransportplan: Im Unterschied zum Autobahnbau gehören die Baustraßen nicht zum jeweiligen Los. Alle Zuwegungen werden gesondert betrachtet. Fluchtwege.
Situation und Entwicklungstendenzen; Arbeitsprozesse im Arbeitsschutz; Das Internet; Arbeitsschutz im Internet (Internet-Inhalte auf dem Weg zum papierlosen Büro); Datenaustausch und papierloses Büro. Dank Telekommunikation und Internet sind wir auf dem besten Weg zum papierlosen Büro. Papier gebundenen Informationen werden jetzt schon durch Online-Dienste und digitale Dokumenten-Management-Systeme zurückgedrängt. Dank Vernetzung wachsen die Möglichkeiten simultanen Arbeitens. Auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes bestehen aktuell bereits gute Arbeitsmöglichkeiten.
Die Baumaschinentechnik hat einen hohen Stand erreicht. Auch die Automatisierungstechnik hat in breitem Maße Einzug in die moderne Fertigungstechnik gehalten und ist unbemerkt zur Selbstverständlichkeit geworden. Wesentliche Entwicklungssprünge vollziehen sich mit der zunehmenden Systembetrachtung der Bauproduktion durch vernetztes Arbeiten bei umfassender Anwendung der Telekommunikationstechnik. Die Fertigungsprozesse lassen sich dadurch besser steuern und sind transparenter nachvollzieh- und abrechenbar. Zu erwarten ist, dass sich die Entwicklungen zum Bauen mit intelligenten Baumaschinen und Geräten mit zunehmender Geschwindigkeit fortsetzt und nicht nur die Effizienz in der Bauindustrie verbessern, sondern auch das Image der Bauberufe verbessern wird. Der Verfasser gibt einen Überblick und Beispiele zu dieser Entwicklung.
Nach dem Tariftreuegesetz soll jedes Bauunternehmen, welches sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt, eine Tariftreueerklärung abgeben, in der sich dieser Betrieb verpflichtet, den Lohn des Bautarifvertrages zu bezahlen, in dessen Bundesland sich die Baustelle befindet. Die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich die Ordnungsfunktion der Tarifverträge bei Bauleistungen zu stärken sowie arbeits- und sozialpolitisch unerwünschte Fehlentwicklungen zu bekämpfen bzw. zu vermeiden, kann nach Auffassung des Autors mit dem geplanten Gesetz nicht erreicht werden.
Möglichkeiten der Projektrealisierung: Einzelvergabe der Planungs- und Bauaufgaben, Vergabe aller Planungs- und Bauaufgaben an einen Generalunternehmer. Die frühzeitige Einbindung eines erfahrenen und fachkundigen Generalunternehmers gibt dem Auftraggeber die Möglichkeit, bei minimiertem Risiko zu einer wirtschaftlich und bautechnisch optimalen Lösung seiner Bauaufgabe zu kommen.