300 Sozialwissenschaften
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Die Planungsforschung hat sich spätestens seit der „kommunikativen Wende“ intensiv damit beschäftigt, wie mit Konflikten umgegangen werden soll und wird. Ansätze der „agonistischen“ Planungstheorie widersprechen der normativen Prämisse, Konsensbildung unter den Planungsbeteiligten anzustreben. Vielmehr wollen sie widerstreitende Positionen normativ für die räumliche Entwicklung fruchtbar machen. Zugleich betonen sie eine vermeintliche Dualität von Planung und Protest, die in der neueren Protesttheorie infrage gestellt wird. Dieser Beitrag zeigt aufbauend auf einer Diskussion von planungs- und protesttheoretischen Ansätzen und einer empirischen Analyse planungsbezogener Proteste in Deutschland, dass diese Proteste von den Planungsakteuren zwar immer stärker als „Normalität“ aufgefasst werden und antagonistische Partizipation trotz zunehmender Konflikthaftigkeit und vermeintlicher Infragestellung der repräsentativen Demokratie kulturell regelgebunden bleibt. Protesthandeln ist Teil ausdifferenzierter „Partizipationsbündel“, die situationsbezogen auch Teilnahme an Beteiligungsverfahren, direktdemokratische Verfahren und Klagen umfassen. Protestierende verfolgen dabei meist eine eher reformorientierte Agenda, die keiner „Zähmung“ bedarf. Allerdings können die zugrunde liegenden Konflikte häufig gar nicht „gelöst“ werden. Planenden hingegen können auch innerhalb eines agonistischen Planungsumfelds rationalistische und deliberative Ansätze zur Verfügung stehen, die sie situationsbezogen und strategisch nutzen.
Der Aufruf, die Begriffe Stadt und Kritik in das Zentrum einer Debatte zu stellen, bietet die große Chance, uns weit über begriffliche Klärungen unseres gemeinsamen Arbeitsgegenstands hinaus – die ja auch für sich selbst sehr fruchtbar sein können – über die Funktion zu verständigen, die wir in der Gesellschaft ausüben, wenn wir räumliche Planung praktizieren, erforschen und lehren. Da in der Bundesrepublik nicht nur ein großer Bedarf, sondern auch eine beträchtliche Nachfrage nach öffentlicher Planung besteht und die planungsbezogenen Wissenschaften sich eines insgesamt stabilen institutionellen Standes erfreuen, laufen wir Gefahr, die gesellschaftspolitische Legitimation von Berufsfeld und Wissenschaft zu vernachlässigen, sie als gegeben zu behandeln. Wir müssen uns ja kaum rechtfertigen.