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Bauschäden im Wohn- und Gewerbebau – eine Thüringer Bestandsaufnahme und Ansätze zur Problemlösung
(2000)
Der Verfasser gibt einen Überblick über die aktuelle Bauschadensforschung an Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten (Schadensanfälligkeit, zeitliche Verteilung von Bauschäden, Verteiliung der Verursachung und des Verschuldens, Schadensintensität in Abhängigkeit von den Vertragsstrukturen, Mängel- und Schadensbeseitigungskosten). Es werden Schlussfolgerungen auf notwendige Maßnahmen zur Reduzierung der Schadensintensität gezogen.
In Erstanwendung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes wurde der Konzessionär in einer frühen Projektphase noch vor der Planfeststellung beauftragt. Nur hierdurch war es möglich, ein umfassendes, speziell auf die Technologie eines Ausführungsbetriebes zugeschnittenes Baustellenmanagement-Konzept als Basis für die Planfeststellung zu erarbeiten. Vorstellung des Vorhabens, Baumanagement-Konzept: Grobbauablaufplanung, Baustelleneinrichtung, Arbeitskräfteeinsatz, Bodenmanagement, Hauptbaustoffversorgung und Erdstofftransporte im öffentlichen Bauraum, Verkehrsumleitungskonzeption für den öffentlichen Verkehr entsprechend den Bauphasen.
Es wird eine bibliografische Übersicht über das Schaffen des Verfassers in den zurückliegenden 35 Jahren gegeben. Einzeln für sich betrachtet, handelt es sich bei der überwiegenden Mehrzahl der Publikationen um Antworten auf vielfältige technische Einzelfragen, welche die Praxis des Industriebaus und speziell der Schweißtechnik aufwarfen. Insgesamt gesehen ist die vorliegende Bibliographie jedoch auch als Beitrag zur Technikgeschichte zu werten, und zwar für Gebiete, auf denen die Bau-, Schweiß- und Sicherheitsingenieure im Osten Deutschlands durchaus mit Selbstbewusstsein auf das Geleistete zurückblicken können.
An einem Beispiel wird belegt, dass unzureichende Beachtung von sicherheitsrelevanten Aspekten in der Phase der Projektplanung nachteilige Auswirkungen für die Bewirtschaftung eines Objektes hat. Einziger praktikabler Ausweg für eine dauerhafte wirtschaftliche Lösung komplette Reinigung der Glasfassade, die den überwiegenden Teil der Gesamtfassadenfläche ausmacht, bleibt in diesem Beispiel, unter Abwägung aller Umstände und unter Berücksichtigung der einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, das nachträgliche Installieren von so genannten Flachdachauslegern in Verbindung mit einer Arbeitsbühne, die der Beschaffenheit des Daches, der unterschiedlichen Zahl von Geschossebenen und der unmittelbaren Nähe der Gleisanlage der Straßenbahn Rechnung trägt.
Nach dem Tariftreuegesetz soll jedes Bauunternehmen, welches sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt, eine Tariftreueerklärung abgeben, in der sich dieser Betrieb verpflichtet, den Lohn des Bautarifvertrages zu bezahlen, in dessen Bundesland sich die Baustelle befindet. Die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich die Ordnungsfunktion der Tarifverträge bei Bauleistungen zu stärken sowie arbeits- und sozialpolitisch unerwünschte Fehlentwicklungen zu bekämpfen bzw. zu vermeiden, kann nach Auffassung des Autors mit dem geplanten Gesetz nicht erreicht werden.
Bauzustände lassen sich dank einer sich beständig weiterentwickelnden Technik sehr genau und zuverlässig erfassen. Durch den Einsatz elektronischer Sensoren und automatischer Datenerfassungssysteme sowie unter Nutzung der Datenfernübertragung über Telefon oder Internet lässt sich eine Vielzahl von Objekten überwachen. Der Verfasser gibt ein Anwendungsbeispiel anhand der Rissüberwachung an Gebäuden.
Der Architektenvertrag als Werkvertrag (Konsequenzen: Haftung für den Werkerfolg, keine abschließende Bestimmung des vom Architekten geschuldeten Leistungsumfanges durch den Tätigkeitskatalog etwa von § 15 HOAI), vertragliche und außervertragliche Haftungstatbestände (vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Architekten, Haftung gegenüber Dritten aufgrund des Architektenvertrages), typische Haftungsrisiken des Architekten, insbesondere im Kostenbereich sowie für Planungs- und Objektüberwachungsfehler (Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten, Architektenhaftung bei Planungs- und Objektüberwachungsfehlern), Zulässigkeit der Vereinbarung von Haftungsbeschränkungen, Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure
Erfahrungen belegen, dass gemäß des Grundsatzes – „Arbeitssicherheit ist Chefsache!“ – Baustellensicherheit ohne den Bauherren nicht zu machen ist und die im „Bauherren-Unternehmen“ praktizierte Sicherheitskultur (identisch mit dem Sachverhalt, Sicherheit zu wollen!) maßgebliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Sicherheitsenga-gement des Bauherren ist. Dieses Engagement beginnt bei der Kontraktorenauswahl, setzt sich über eine Sicherheitsleistungen berücksichtigende Gestaltung von Verträgen mit dem HAN und den NAN fort und umfasst darüber hinaus die gesamte Palette konzeptioneller und operativer Führungsaufgaben, die zu bearbeiten sind, um auf der Baustelle Gefährdungen für Leben und Gesundheit sowie sonstige Schadenereignisse zu vermeiden. Der Einsatz eines fachkompetenten und mit den notwendigen Befugnissen ausgestatteten „Si-Ge-Ko“ ist ein weiterer ganz wichtiger Erfolgsgarant für effiziente Sicherheitsarbeit, während für den nach BaustellV gleichfalls erforderlichen Si-Ge-Plan eine adäquate Bewertung nicht bestätigt werden kann.