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Arbeitsschutzkonzept für den Bau einröhriger Tunnel am Beispiel der ICE-Querung des Thüringer Waldes
(2003)
Erfahrungen bei der Umsetzung der Baustellenverordnung beim Bau der ICE-Neubaustrecke in Thüringen, im Vergleich zu Projekten des Autobahnneubaus. Die entscheidende Schwierigkeit liegt in der Einröhrigkeit der Tunnel. Von entscheidender Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit ist eine von gegenseitiger Achtung gekennzeichnete Zusammenarbeit in der Planung zwischen Bauherrn, Planer und dem Amt für Arbeitsschutz. Wegetransportplan: Im Unterschied zum Autobahnbau gehören die Baustraßen nicht zum jeweiligen Los. Alle Zuwegungen werden gesondert betrachtet. Fluchtwege.
Darlegung aktueller rechtlicher Neuregelungen im Arbeitsschutz (insbes. Betriebssicherheitsverordnung) zur Angleichung der technischen Sicherheitsstandards für Produkte und der sozialen Standards für die Beschäftigten im Zusmmanhang mit dem fortschreitenden Zusammenwachsen der Mitgliedsstaaten der Europäischen.
Erfahrungen belegen, dass gemäß des Grundsatzes – „Arbeitssicherheit ist Chefsache!“ – Baustellensicherheit ohne den Bauherren nicht zu machen ist und die im „Bauherren-Unternehmen“ praktizierte Sicherheitskultur (identisch mit dem Sachverhalt, Sicherheit zu wollen!) maßgebliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Sicherheitsenga-gement des Bauherren ist. Dieses Engagement beginnt bei der Kontraktorenauswahl, setzt sich über eine Sicherheitsleistungen berücksichtigende Gestaltung von Verträgen mit dem HAN und den NAN fort und umfasst darüber hinaus die gesamte Palette konzeptioneller und operativer Führungsaufgaben, die zu bearbeiten sind, um auf der Baustelle Gefährdungen für Leben und Gesundheit sowie sonstige Schadenereignisse zu vermeiden. Der Einsatz eines fachkompetenten und mit den notwendigen Befugnissen ausgestatteten „Si-Ge-Ko“ ist ein weiterer ganz wichtiger Erfolgsgarant für effiziente Sicherheitsarbeit, während für den nach BaustellV gleichfalls erforderlichen Si-Ge-Plan eine adäquate Bewertung nicht bestätigt werden kann.
Anlass zum Abriss der Brücke; Das abzubrechende Bauwerk; Vorgaben für den Abbruch (gemäß der Ausschreibung, aus statischer Sicht, aus Arbeitsschutzgründen); Abbruch der Aufbauten und der Fahrbahnplatte (Abbruch der Aufbauten, Problem Festpunkt Bogenscheitel – Fahrbahn, Abbruch Plattenbalken und Pfeilerscheiben); Abbruch der Bögen (Abbruchgerüst, Scheitelöffnung, Bogenrückbau, Kontrollsystem). Noch nie zuvor war in Deutschland eine Bogenbrücke auf diese Art und Weise abgebrochen worden. Maßgeblich für das Gelingen des schwierigen Rückbaus der Teufelstalbrücke war das Verantwortungsbewusstsein der Beteiligten im Zusammenhang mit der notwendigen Risikobereitschaft, aber auch mit der Vermeidung unnötiger Restrisiken schon von vornherein. Zur Risikominimierung trugen die gute Organisation des Vorhabens, regelmäßige gemeinsame Baustellenbegehungen mit Vertretern der für Sicherheit zuständigen Institutionen (Amt für Arbeitsschutz Gera, Bau-Berufsgenossenschaft, Sicher-heits- und Gesundheitsschutzkoordinator) sowie die technische Ausstattung bei. All dies führte letztendlich zum Erfolg einer Maßnahme, bei der man den bisherigen Erfahrungsbereich verlassen musste.
Vorwort zur Tagungsbroschüre
(1999)