620 Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten
Die Fachtagung richtete sich an Geschäftsführer, Projektleiter, Bauleiter und Projektsteuerer in Planung und Ausführung mit Beiträgen zum Nachtrags- und Änderungsmanagement am Bau, Workflow-Management in der Baupraxis, Integration von Informationsprozessen auf der Basis von Nemetschek Technologien sowie Kompetenzaufbau durch gezielte Weiterbildung.
Am Beispiel des ICE-Knotens Erfurt werden positive Erfahrungen bei der Umsetzung der Baustellenverordnung berichtet. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass konkrete Vorgaben und das Festlegen und Fordern bestimmter Sicherheitsvorkehrungen die Sicherheit auf der Baustelle wesentlich mitbestimmen. Ein wichtiges Hilfsmittel dazu ist ein konkreter SiGe-Plan, dessen Realisierung durch permanente Sicherheitsbegehungen kontrolliert werden muss. Durch eine zielgerichtete Einflussnahme und sachgemäße Arbeitsweise der Fachfirmen wurden die Bauabläufe realisiert, ohne dass es zu schweren Unfällen und Störungen insbesondere im Bahnverkehr kam. Die Baustellenverordnung mit ihren Forderungen war dabei ein wichtiges Instrumentarium, welches durch die DB AG vollinhaltlich umgesetzt wurde.
Dieser Beitrag versucht, einige Aspekte der individuellen Lebensentwicklung mit den Möglichkeiten wirksamen Arbeitsschutzes zu verknüpfen. Er wirt damit die Frage auf, ob und wie die Sensibilisierung für Sicherheit und Gesundheitsschutz, für vorbeugende Maßnahmen und für die Akzeptanz bei den Betroffenen verbessert werden kann. Was hat Arbeitsschutz mit dem Lebensalter zu tun? Verhalten sich Routiniers im Bauwesen anders als Berufanfänger?
Bestimmungen und Anforderungen an den Entwurf von Baustelleneinrichtungen (BE), Kraneinsatzplan als Bestandteil der BE, planungstechnische Aspekte, Untersuchung von CAD-Anwendungen für die Planung von Baustelleneinrichtungen, Entwicklung eines Kraneinsatzplaners, Sicherheitsaspekte bei der Planung von Baukraneinsätzen. Es zeigte sich, dass gerade die Forderung der Betrachtung kausaler und räumlicher Abhängigkeiten mit den in der Praxis angewandten Planungswerkzeugen nicht oder nur eingeschränkt realisierbar ist. Mit dem Programm >EasyCrane TK< wird eine Möglichkeit aufgezeigt, die Erstellung von Kraneinsatzplänen effizienter und für die Umsetzung auf der Baustelle sicherer zu gestalten.
Der Einsatz von CAD-Applikationen hat die Planungsarbeit im Bauwesen entscheidend verändert. In der Entwurfsplanung sind die Änderungen bereits deutlich erkennbar. Seit der Anwendung von dreidimensionalen Planungswerkzeugen kann der Bauherr das Bauwerk in seiner virtuellen Gesamtheit am Computer betrachten und bewerten. Dies bietet viele Vorteile. So ist der Planer gezwungen alle wesentlichen Details a priori exakt zu planen, wodurch viele Fehler vermieden werden können. Dies bietet insbesondere für Planungen in Baubetrieben, z.B. im Rahmen der Arbeitsvorbereitung, neue Einsatzmöglichkeiten.
Nur durch Aufträge entsteht das Potenzial, die hochwertigen und modernen Produkte, Verfahren und Systeme auch erfolgreich und vielfach in die Realität umzusetzen. Deshalb sind auch im traditionellen Bauwesen die Mechanismen des Marketings für die Akquisition zu analysieren und hinterfragt der Verfasser das Bild von Baubetrieben als kompetente Anbieter für alle Phasen des Bauens vom Baustoff bis zur Inbetriebnahme eines schlüsselfertigen Objektes. Systemanbieter bereiten die Basis für eine innovative und vernetzte Arbeitsweise.
Der Verfasser begründet zunächst die aktive Erarbeitung von Sondervorschlägen und Alternativen. Im zweiten Abschnitt erfolgt die inhaltliche Strukturierung der Nebenangebote. Im Folgenden werden die Probleme beim Durchsetzen der Sondervorschläge bei der öffentlichen Hand und privaten Auftraggebern und als Alternative dazu das STRABAG teamconcept beschrieben. Im letzten Bereich wird die Verantwortung des Bauunternehmens unterstrichen und ein positives Resümee gezogen.
Der Architektenvertrag als Werkvertrag (Konsequenzen: Haftung für den Werkerfolg, keine abschließende Bestimmung des vom Architekten geschuldeten Leistungsumfanges durch den Tätigkeitskatalog etwa von § 15 HOAI), vertragliche und außervertragliche Haftungstatbestände (vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Architekten, Haftung gegenüber Dritten aufgrund des Architektenvertrages), typische Haftungsrisiken des Architekten, insbesondere im Kostenbereich sowie für Planungs- und Objektüberwachungsfehler (Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten, Architektenhaftung bei Planungs- und Objektüberwachungsfehlern), Zulässigkeit der Vereinbarung von Haftungsbeschränkungen, Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure