Professur Baubetrieb und Bauverfahren
Anlass zum Abriss der Brücke; Das abzubrechende Bauwerk; Vorgaben für den Abbruch (gemäß der Ausschreibung, aus statischer Sicht, aus Arbeitsschutzgründen); Abbruch der Aufbauten und der Fahrbahnplatte (Abbruch der Aufbauten, Problem Festpunkt Bogenscheitel – Fahrbahn, Abbruch Plattenbalken und Pfeilerscheiben); Abbruch der Bögen (Abbruchgerüst, Scheitelöffnung, Bogenrückbau, Kontrollsystem). Noch nie zuvor war in Deutschland eine Bogenbrücke auf diese Art und Weise abgebrochen worden. Maßgeblich für das Gelingen des schwierigen Rückbaus der Teufelstalbrücke war das Verantwortungsbewusstsein der Beteiligten im Zusammenhang mit der notwendigen Risikobereitschaft, aber auch mit der Vermeidung unnötiger Restrisiken schon von vornherein. Zur Risikominimierung trugen die gute Organisation des Vorhabens, regelmäßige gemeinsame Baustellenbegehungen mit Vertretern der für Sicherheit zuständigen Institutionen (Amt für Arbeitsschutz Gera, Bau-Berufsgenossenschaft, Sicher-heits- und Gesundheitsschutzkoordinator) sowie die technische Ausstattung bei. All dies führte letztendlich zum Erfolg einer Maßnahme, bei der man den bisherigen Erfahrungsbereich verlassen musste.
Es wird eine bibliografische Übersicht über das Schaffen des Verfassers in den zurückliegenden 35 Jahren gegeben. Einzeln für sich betrachtet, handelt es sich bei der überwiegenden Mehrzahl der Publikationen um Antworten auf vielfältige technische Einzelfragen, welche die Praxis des Industriebaus und speziell der Schweißtechnik aufwarfen. Insgesamt gesehen ist die vorliegende Bibliographie jedoch auch als Beitrag zur Technikgeschichte zu werten, und zwar für Gebiete, auf denen die Bau-, Schweiß- und Sicherheitsingenieure im Osten Deutschlands durchaus mit Selbstbewusstsein auf das Geleistete zurückblicken können.
Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Ausschreibung, Beachtung des Vergaberechtssystems, Vergaberecht bei Privatisierungen, Abgrenzung zwischen VOL- und VOF-Verfahren, ordnungsgemäße Schwellenwertermittlung, Finanzierung und Planung, richtige Vergabeart, richtige Leistungs- und Aufgabenbeschreibung, ordnungsgemäße Wertung, Aufhebung der Ausschreibung, ordnungsgemäßer Vergabevermerk
Der Architektenvertrag als Werkvertrag (Konsequenzen: Haftung für den Werkerfolg, keine abschließende Bestimmung des vom Architekten geschuldeten Leistungsumfanges durch den Tätigkeitskatalog etwa von § 15 HOAI), vertragliche und außervertragliche Haftungstatbestände (vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Architekten, Haftung gegenüber Dritten aufgrund des Architektenvertrages), typische Haftungsrisiken des Architekten, insbesondere im Kostenbereich sowie für Planungs- und Objektüberwachungsfehler (Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten, Architektenhaftung bei Planungs- und Objektüberwachungsfehlern), Zulässigkeit der Vereinbarung von Haftungsbeschränkungen, Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure
Von Anbeginn ist bei Baumaßnahmen der DB AG der Sicherheitsaspekt von ausschlaggebender Bedeutung, zumal die Sicherheit für den Bahnverkehr und die Sicherheit der Mitarbeiter der Baubetriebe als eine Aufgabe anzusehen ist. Es werden die vorbereitende Maßnahmen, die Realisierung der Baumaßnahme und die Sicherheitsüberwachung durch den SiGe-Koordinator, Praxiserfahrungen bei der Baudurchführung dargestellt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass konkrete Vorgaben sowie das Festlegen und Fordern bestimmter Sicherheitsvorkehrungen die Sicherheit auf der Baustelle wesentlich mitbestimmen kann. Ein wichtiges Hilfsmittel dazu ist ein konkreter SiGe-Plan, dessen Realisierung durch permanente Sicherheitsbegehungen kontrolliert werden muss.
Am Beispiel des ICE-Knotens Erfurt werden positive Erfahrungen bei der Umsetzung der Baustellenverordnung berichtet. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass konkrete Vorgaben und das Festlegen und Fordern bestimmter Sicherheitsvorkehrungen die Sicherheit auf der Baustelle wesentlich mitbestimmen. Ein wichtiges Hilfsmittel dazu ist ein konkreter SiGe-Plan, dessen Realisierung durch permanente Sicherheitsbegehungen kontrolliert werden muss. Durch eine zielgerichtete Einflussnahme und sachgemäße Arbeitsweise der Fachfirmen wurden die Bauabläufe realisiert, ohne dass es zu schweren Unfällen und Störungen insbesondere im Bahnverkehr kam. Die Baustellenverordnung mit ihren Forderungen war dabei ein wichtiges Instrumentarium, welches durch die DB AG vollinhaltlich umgesetzt wurde.
In Erstanwendung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes wurde der Konzessionär in einer frühen Projektphase noch vor der Planfeststellung beauftragt. Nur hierdurch war es möglich, ein umfassendes, speziell auf die Technologie eines Ausführungsbetriebes zugeschnittenes Baustellenmanagement-Konzept als Basis für die Planfeststellung zu erarbeiten. Vorstellung des Vorhabens, Baumanagement-Konzept: Grobbauablaufplanung, Baustelleneinrichtung, Arbeitskräfteeinsatz, Bodenmanagement, Hauptbaustoffversorgung und Erdstofftransporte im öffentlichen Bauraum, Verkehrsumleitungskonzeption für den öffentlichen Verkehr entsprechend den Bauphasen.