Professur Denkmalpflege und Baugeschichte
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Die historische Entwicklung frühneuzeitlicher Wohngebäude (1450 bis 1637) der Stadt Meißen wird hier vorwiegend mit bauarchäologischen und baugeschichtlichen Methoden unter zusätzlicher Nutzung farbarchäologischer, dendrochronologischer und archivalischer Quellen untersucht. Eine bau- und raumstrukturelle Differenzierung der Wohnformen unterschiedlicher sozialer Gruppierungen- Handwerker, frühes Bürgertum sowie hoher und niederer Klerus- scheint dabei möglich zu sein. Die Untersuchung fußt auf der teilweise sehr detaillierten Auswertung von Befunden, die in zwanzig Wohngebäuden gewonnen wurden.
Das im Jahre 2003 verabschiedete und 2006 in Kraft getretene UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes erweitert das Kulturverständnis von gebautem Kulturerbe gemäß der Konvention aus dem Jahre 1972 durch gelebtes Kulturerbe. Die Dissertation zeigt beispielhaft, wie sich Bürger einer Stadt und einer Region mit ihrer historischen Vergangenheit befassen und dass es lohnenswert ist, sich mit ihrem ererbten immateriellen Kulturerbe auseinander zu setzen. Sie bezeugt, dass eine moderne populäre Kultur die Pflege des immateriellen Kulturerbes voranbringt, dass personalisierte und vergesellschaftete Individuen die Sorge um den drohenden Kulturverlust ernst nehmen und diesem aktiv, eigenständig und unpolitisch entgegen treten. Ausgehend von der wertphilosophischen und kulturtheoretischen Annäherung werden im zweiten und dritten Kapitel beispielhaft die Ur-Inszenierung im Jahre 1475 und die Re-Inszenierung im 21. Jahrhundert gegenübergestellt. Die Ergebnisse aus der Untersuchung werden im vierten Kapitel diskutiert. An Hand der Promotionsschrift wird versucht, Antworten auf folgende Fragen zu finden: - Hat die Re-Inszenierung der „Landshuter Fürstenhochzeit 1475“ des 21. Jahrhunderts das Potential eines immateriellen Kulturerbes? - Kann sie den negativen Begleiterscheinungen des Generations- wechsels und der Globalisierung entgegentreten? - Ist sie eine zeitgenössische Transformationsmethode von (Denkmal)Werten? - Was sind die Schutzkomponenten? - Trägt die Re-Inszenierung zu der kulturellen Identität einer Stadt an authentischem Ort bei und hat sie Einfluss auf die Gestaltung der baulich-räumlichen Umwelt?
Carl Heinrich Ferdinand Streichhan prägte zwischen 1848 und 1884 als Oberbaudirektor maßgeblich das Baugeschehen im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Beauftragt mit für die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts typischen staatlichen Bauaufgaben, hinterließ er als Architekt ein zwar nicht sehr umfängliches, jedoch facettenreiches und zumindest regional bedeutendes Werk. Geprägt wurde seine Baugesinnung durch die dem Schinkel´schen Vorbild und einem spezifischen, selektiven Historismus verpflichtete, sogenannte Berliner Schule, der Streichhan zeit seines Berufslebens eng verbunden blieb. Neben einer Würdigung des Oeuvres fokussiert die Arbeit auf das weitgefächerte Aufgabenspektrum eines leitend im Staatsdienst tätigen „Bautechnikers“, das – wie zeitgenössisch üblich – sowohl konstruktiv planende als auch vielfältige administrative Tätigkeiten, ingenieurtechnische Leistungen ebenso wie baukünstlerische umfasste. Streichhans Bildungsweg, Laufbahn und berufliches Selbstverständnis sind für den Baubeamten des (mittleren) 19. Jahrhunderts ebenso typisch wie schließlich, infolge beschleunigter Wandlungsprozesse ab 1871, nicht mehr zeitgemäß: Im Kontext tiefgreifender Umwälzungen veränderten sich auch die Handlungsfelder der Architekten und die Bedingungen architektonischen Schaffens, wie Streichhans Wirken paradigmatisch belegt.
Die elektronische Virtualisierung von Baudenkmalen ist neues, außergewöhnlich vielfältiges medientechnisches Phänomen; es beschreibt die ursprüngliche Form substanziell-realer Baudenkmale, transformiert sie von einer abstrakten Beschreibung in Wort und Bild in eine immaterielle Realität. Die Dissertation versucht Antworten zu geben auf folgende Fragen: Ist die elektronische Virtualisierung eine Methode der Stimulation der Öffentlichkeit im Umgang mit Baudenkmalen? Ist das elektronisch virtualisierte Baudenkmal ein immaterielles Zeugnis der Kulturgeschichte in der Zukunft? Ist das substanziell-reale und das virtualisierte Baudenkmal uneingeschränkt gegenseitig austauschbar, ist ersteres durch letzteres ersetzbar? Die Beantwortung der Fragen hängt ab von den Stufen der Perfektion der elektronischen Virtualsierung von Baudenkmalen.