70 Sozialwissenschaften allgemein
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Teilhabe an Gesundheitsversorgung von aufenthaltsrechtlich illegalisierten Menschen in Deutschland
(2022)
Die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist seit den Bismarckschen Sozialreformen ein zunehmend institutionalisierter Teil der staatlichen Daseinsvorsorge im wohlfahrtsstaatlichen Gefüge. Institutionalisiert ist die Gesundheitsversorgung in korporatistischer Logik, das heißt in kooperativen Beziehungen zum privatwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Sektor und mit Befugnissen der Selbstverwaltung. Zudem fußt das Gesundheitssystem auf einem Versicherungssystem mit lohnabhängigen Abgaben. Institutionalisiert ist die staatliche Daseinsvorsorge jedoch auch in seinen Ausschlüssen. So werden Menschen ohne Bürgerrechte von vielen sozialen Rechten, wie von der Gesundheitsversorgung, ausgeschlossen, obwohl dieser Ausschluss im Widerspruch zu anderen konstitutiven Elementen des Nationalstaats steht.
In diesem Working Paper werden die grundlegende Strukturen des deutschen Gesundheitssystems und darin innewohnende Funktionslogiken der Produktion von Teilhabe dargestellt. Abschließend werden in Anlehnung an Kronauer die verschiedenen Dimensionen von Teilhabe an Gesundheitsversorgung in ihrer Produktions- und Ausschlusslogik im Wohlfahrtsregime dargelegt dabei auf die Gruppe der aufenthaltsrechtlich Illegalisierten fokussiert, denen gesellschaftliche Teilhabe in vielen Lebensbereichen, wie auch stark im Gesundheitsbereich, untersagt wird. Gleichzeitig soll dargestellt werden, wie zivilgesellschaftliche Akteur*innen auch gegen staatliche Vorgaben oder Anreize, Teilhabe (wieder-)herstellen.
Ernährung bestimmt unser tägliches Leben. Sie erfüllt in erster Linie die physiologische Notwendigkeit unseren Körper am Leben zu halten und ist gleichzeitig Alltagspraxis, durch welche gesamtgesellschaftliche Strukturen sichtbar werden. Innerhalb dieser Alltagspraxen erfüllt Ernährung vor allem eine wichtige Funktion in der Herstellung gesellschaftlicher Teilhabe oder kann strukturelle Ausschlüsse und soziale Ungleichheit bedingen. Dem Wohlfahrtsregime kommt somit eine wichtige Aufgabe in der Grundversorgung der Bevölkerung zu und muss innerhalb der Daseinsvorsorge auf Ausschlüsse von ernährungsbezogener Teilhabe einzelner Bevölkerungsschichten eingehen und sozialer Ungleichheit entgegenwirken. In diesem Working Paper soll der Fragestellung nachgegangen werden, inwiefern Teilhabe bzw. strukturelle Ausschlüsse von Ernährung innerhalb des bundesdeutschen Wohlfahrtsregimes hergestellt werden und durch welche politischen Praktiken und Forderungen aus der Zivilgesellschaft bzw. sozialen Bewegungen ernährungsvermittelte Teilhabe (wieder) hergestellt wird.
Ausgehend von der Bemerkung des Philosophen Jacques Derrida, dass Erbe immer auch eine Aufgabe sei, widmet sich der dritte Band der Schriftenreihe des Graduiertenkollegs „Identität und Erbe“ den sozialen und kulturellen Praktiken der Bezugnahme auf Vergangenheit(en) und Identität(en). Mit einem (kulturellen) Erbe soll und muss etwas getan werden, um es überhaupt hervorzubringen. Es konstituiert sich erst im Akt des (Nicht-)Erbens, das heißt im Wechselverhältnis mit den mit und an ihm ausgeführten Praktiken. Gleichwohl ermöglicht erst deren Verbindung mit den materiellen Überresten und Überlieferungen des Erbes eine Aneignung oder Ablehnung der Vergangenheit sowie die Fort- und Umschreibung eines bereits bestehenden Erbes. Diese Vorgänge sind nicht willkürlicher Natur: Die Möglichkeiten zur Interpretation und Deutung werden durch die sozialen, politischen, kulturellen, ökonomischen und technischen Bedingungen der Gegenwart sowie durch die Geschichte und Materialität des Erbes beschränkt, erweitert und gelenkt. Erbe und Erbeprozesse müssen deshalb notwendigerweise miteinander in Beziehung gesetzt werden.
Mit Beiträgen von Simone Bogner und Michael Karpf, Stefan Willer, Giorgia Aquilar, Jörg Springer, Bernd Euler-Rolle, Elizabeth Sikiaridi und Frans Vogelaar, Verena von Beckerath, Alexandra Klei, Oluwafunminiyi Raheem, Ronny Grundig, Özge Sezer, Anna Kutkina, Inge Manka, Karolina Hettchen und Monique Jüttner sowie Julian Blunk.
Zugang zu gesunder und nachhaltiger Ernährung ist in Berlin nicht für alle Menschen eine Selbstverständlichkeit. Um Ernährung für alle gewährleisten zu können, braucht es einen Wandel des Ernährungssystems in Berlin, der eine ökologische, klima- und sozialgerechte Nahrungsproduktion und Verteilung für alle Menschen in der Stadt ermöglicht.
Einen Beitrag um die Ernährung in der Stadt gerechter und nachhaltiger zu gestalten kann ein sogenannter LebensMittelPunkt (LMP) leisten.
LebensMittelPunkte entstehen meist aus ehrenamtlichen Initiativen, können aber auch in Zusammenarbeit mit städtischen Verwaltungen etabliert werden. Eine Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verwaltungen kann dabei Potenziale und Ressourcen freisetzen.
Dieser Leitfaden soll ernährungspolitischen Initiativen und Vereinen aus der Zivilgesellschaft sowie kommunalen oder bezirklichen Verwaltungen in Berlin – und darüber hinaus – Empfehlungen geben, wie ein LebensMittelPunkt in einer gemeinsamen Kooperation aufgebaut werden kann.