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Der architektonische Raum wird als ein Medium der Kommunikation im Kontext der >neuen< Medien begriffen, aus der Erkenntnis, dass er schon immer ein Medium war und aus einer komplexen Medienstruktur in Abhängigkeit von anderen Medien besteht. Im Prozess von Handlung und Kommunikation ist der architektonische Raum das Medium, das räumliche Nähe von Individuen über alle Sinne und das Bewusstsein gleichzeitig intensiv ermöglicht. Der architektonische Raum als immersives Kommunikationsmedium erreicht im Zeitalter der >neuen< Medien eine neue Dimension, indem mehr und andere Wirklichkeitsalternativen der Kommunikation zur Verfügung stehen. N. Luhmann folgend, wird die Architektur aus der Sicht der Form/Medium-Differenz systemtheoretisch als strukturierter Möglichkeitsraum betrachtet. Der Raum ist das Medium für Formen des architektonischen Raumes, in dem Architektur überhaupt erst wirksam wird. Umgekehrt sind die Formen des architektonischen Raumes Medien für die Wahrnehmung einer Vielzahl von räumlichen Wirklichkeiten. Eine Fassade aus Stein oder Glas ist gebaute Form und kann als Medium Information kommunizieren. Medien werden ihrer Bestimmung um so besser gerecht, je mehr sie sich der Aufmerksamkeit entziehen und wie transparente Fenster hinter der Oberfläche der sinnlichen Wahrnehmung zurücktreten. Als >unwahrnehmbares< Medium ist der architektonische Raum damit eine hintergründige >Wirkungsmacht<, eine Bühne für die Entfaltung von Wirkung, Atmosphäre und Bewegung. Seine physische Wirklichkeit war schon immer durch virtuelle Wirklichkeiten oder Realitäten entgrenzt, die durch Techniken und Technologien der Simulation als künstliche Welten wahrnehmbar und kommunizierbar werden. Dies kann an tradierten Beispielen der gotischen Kathedrale, dem Panorama, den panoptischen Räumen, dem Theater, Kino oder den kontinuierlichen Räumen von der Moderne bis heute aufgezeigt weren. Virtuelle Räume gotischer Glasbilder oder barocker Decken- und Wandbilder im Medium des architektonischen Raumes sind uns geläufig. Die Immersion, das Eintauchen in diese virtuellen Wirklichkeitsspären löst die Wahrnehmung der eigenen körperlichen Präsenz in ihnen aus. Das Potential des virtuellen Raumes der Architektur besteht im Vergleich zu anderen virtuellen Realitäten von Text, Bild oder digitalen Medien in seiner Gebundenheit an die physische, räumliche Reizstruktur, der er die Eindringlichkeit und Komplexität seiner Wirkung verdankt. Es werden unterschiedliche Wechselwirkungen und gemeinsame Entwicklungen von zeitgenössischen Beispielen der Architektur mit den >neuen< Medien aufgezeigt. In der »sensitiven Wand« wird die physische Raumgrenze durch die Integration neuer Techniken und Technologien digitaler, elektronischer Medien etwas extrem Flexibles und Formbares in Interaktion mit dem Benutzer. Der H2O Pavillon (Oosterhuis und NOX, 1997) ist ein Beispiel dafür. Der ausgeprägt polysensorische Immersionsraum steht für die Einheit von digitaler und architektonischer Simulation. Die metaphorische Welt von Höhle und Quelle des Thermalbades Vals (P.Zumthor, 1996) ist die räumliche Reflexion auf die metaphorische Struktur virtueller Räume der >neuen< Medien. Die simulierte Wirklichkeit in den Medien Wasser, Stein und architektonischer Raum produziert schöpferisch den polysensorischen immersiven Zugang in die virtuellen Welten >authentischer< physischer Umgebung. Das >Sichtbare< im Medium Raum der Architektur ist ohne das >Unsichtbare< nicht zu begreifen bzw. das sinnlich Wahrnehmbare nicht ohne das Unwahrnehmbare. Das Erkennen dieser Relation von Form und Medium ermöglicht die Formulierung des neuen Begriffes des medialen Raumes der Architektur, der zur Basis für eine Medientheorie der Architektur wird, als Sichtweise der Entgrenzung des physischen Raumes durch den virtuellen Raum für die subjektive Wahrnehmung, Handlung und Kommunikation.
Diese erste umfassende Monographie über den Architekten, Professor und Museumsmann Manfred Lehmbruck (Paris 1913 – Stuttgart 1992) konzentriert sich neben dem Lebensweg und den theoretischen Arbeiten Lehmbrucks zum Museumsbau auf die drei realisierten Museumsbauten: das Reuchlinhaus Pforzheim, das Wilhelm-Lehmbruck-Museum Duisburg und das Federseemuseum Bad Buchau. Aber auch die drei anderen bedeutenden Gebäudeensembles, die Pausa AG Mössingen, die Berufsschule und das Stadtbad Stuttgart-Feuerbach und der Solitär der Mittelschule in Mössingen, alle fertiggestellt in den Sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts, werden ausführlich besprochen. Das umfassende Werkverzeichnis im Anhang zeigt deutlich den Einfluß, den seine Lehrer, allen voran Ludwig Mies van der Rohe, aber auch Heinrich Tessenow, Paul Bonatz und Auguste Perret, auf die Architektursprache Lehmbrucks gehabt haben.
Der Architektenvertrag als Werkvertrag (Konsequenzen: Haftung für den Werkerfolg, keine abschließende Bestimmung des vom Architekten geschuldeten Leistungsumfanges durch den Tätigkeitskatalog etwa von § 15 HOAI), vertragliche und außervertragliche Haftungstatbestände (vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Architekten, Haftung gegenüber Dritten aufgrund des Architektenvertrages), typische Haftungsrisiken des Architekten, insbesondere im Kostenbereich sowie für Planungs- und Objektüberwachungsfehler (Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten, Architektenhaftung bei Planungs- und Objektüberwachungsfehlern), Zulässigkeit der Vereinbarung von Haftungsbeschränkungen, Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure
Der Verfasser begründet zunächst die aktive Erarbeitung von Sondervorschlägen und Alternativen. Im zweiten Abschnitt erfolgt die inhaltliche Strukturierung der Nebenangebote. Im Folgenden werden die Probleme beim Durchsetzen der Sondervorschläge bei der öffentlichen Hand und privaten Auftraggebern und als Alternative dazu das STRABAG teamconcept beschrieben. Im letzten Bereich wird die Verantwortung des Bauunternehmens unterstrichen und ein positives Resümee gezogen.
Möglichkeiten der Projektrealisierung: Einzelvergabe der Planungs- und Bauaufgaben, Vergabe aller Planungs- und Bauaufgaben an einen Generalunternehmer. Die frühzeitige Einbindung eines erfahrenen und fachkundigen Generalunternehmers gibt dem Auftraggeber die Möglichkeit, bei minimiertem Risiko zu einer wirtschaftlich und bautechnisch optimalen Lösung seiner Bauaufgabe zu kommen.
Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Ausschreibung, Beachtung des Vergaberechtssystems, Vergaberecht bei Privatisierungen, Abgrenzung zwischen VOL- und VOF-Verfahren, ordnungsgemäße Schwellenwertermittlung, Finanzierung und Planung, richtige Vergabeart, richtige Leistungs- und Aufgabenbeschreibung, ordnungsgemäße Wertung, Aufhebung der Ausschreibung, ordnungsgemäßer Vergabevermerk
Nur durch Aufträge entsteht das Potenzial, die hochwertigen und modernen Produkte, Verfahren und Systeme auch erfolgreich und vielfach in die Realität umzusetzen. Deshalb sind auch im traditionellen Bauwesen die Mechanismen des Marketings für die Akquisition zu analysieren und hinterfragt der Verfasser das Bild von Baubetrieben als kompetente Anbieter für alle Phasen des Bauens vom Baustoff bis zur Inbetriebnahme eines schlüsselfertigen Objektes. Systemanbieter bereiten die Basis für eine innovative und vernetzte Arbeitsweise.