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Nach dem Tariftreuegesetz soll jedes Bauunternehmen, welches sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt, eine Tariftreueerklärung abgeben, in der sich dieser Betrieb verpflichtet, den Lohn des Bautarifvertrages zu bezahlen, in dessen Bundesland sich die Baustelle befindet. Die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich die Ordnungsfunktion der Tarifverträge bei Bauleistungen zu stärken sowie arbeits- und sozialpolitisch unerwünschte Fehlentwicklungen zu bekämpfen bzw. zu vermeiden, kann nach Auffassung des Autors mit dem geplanten Gesetz nicht erreicht werden.