Beim Entwurf signalgesteuerter Knotenpunkte werden Signalsteuerung und Knotenpunktgestaltung aufeinander abgestimmt. Die bauliche Gestaltung vorfahrtgeregelter und lichtsignalgesteuerter Knotenpunkte weist demnach Differenzen auf. Ein Ausfall der LSA wie auch das Abschalten dieser während der Nachtstunden stellt eine Abweichung vom ursprünglichen Betriebskonzept dar. Zwei maßgebliche Anforderungen an Knotenpunkte in Hinblick auf die Verkehrssicherheit stellen die Erkennbarkeit und Begreifbarkeit des Knotenpunktes dar. Es wurde ein Kriterienkatalog entwickelt, der die bauliche Ausbildung des Knotenpunktes speziell hinsichtlich dieser beiden Aspekte untersucht und somit Mängel in der Verkehrssicherheit von Knotenpunkten mit ausgefallener und abgeschalteter LSA aufzeigt. Hierbei werden sowohl allgemeingültige Defizite als auch solche, die aus der unterschiedlichen Ausbildung entsprechend der geplanten Verkehrsregelung resultieren, aufgezeigt. Der entwickelte Kriterienkatalog diente als Leitfaden bei der Untersuchung von sechs lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten im Stadtgebiet Weimar. Entsprechend der hier aufgezeigten Defizite wurden Maßnahmen entwickelt, die diese Mängel beseitigen sollen und zum Teil auf andere Knotenpunkte übertragbar sind.
Im Rahmen der Dissertation ist ein analytisches Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Kapazität in lichtsignalgeregelten Zufahrten mit zusätzlichen Aufstellstreifen bei gleichzeitiger Freigabezeit entwickelt worden, dass sich durch folgende Eigenschaften auszeichnet:
a) einfaches Berechnungsverfahren – Ansatz eines einfachen linearen Berechnungsansatzes, der auf den Grundzusammenhängen des Verkehrsablaufs in lichtsignalgeregelten Zufahrten aufbaut,
b) breites Anwendungsgebiet – Berechnungsverfahren kann in Zufahrten mit bis zu zwei zusätzlichen Aufstellstreifen angewendet werden,
c) hohe Genauigkeit – Im Rahmen eines direkten Vergleichs konnte u. a.
gezeigt werden, dass mit dem hergeleiteten analytischen Berechnungsverfahren genauere Kapazitätswerte ermittelt werden können, als mit dem Berechnungsverfahren nach HBS 2015.