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Heutige Methoden zur Soll-Spezifikation von Bauleistungen (Kostenermittlung und zeitliche Ablaufplanung) gehen von einer abstrahierten und vereinfachten Betrachtung der Zusammenhänge bei Bauprojekten aus. Leistungsverzeichnisse, Kostenermittlungen und Bauzeitpläne orientieren sich nur indirekt an der Geometrie des Bauwerks und der Baustelle. Die dabei verwendeten Medien wie Papier, 2D-Dateien, digitale Leistungsbeschreibungen oder 3D-Darstellungen lassen die Suche nach Informationen auf der Baustelle zu einem zeitaufwändigen und in Anbetracht existierender Medientechnologien ineffizienten Prozess werden. Interaktive virtuelle Umgebungen erlauben die Auflösung starrer Zusammenhänge durch interaktive Eingriffe des Anwenders und visualisieren komplexe bauproduktionstechnische Vorgänge. Das Konzept der visuellen interaktiven Simulation der Bauproduktion sieht vor, die Soll-Spezifikation anhand eines interaktiven 3D-Modells zu entwickeln, um räumliche Veränderungen und parallele Prozesse auf der virtuellen Baustelle im Rahmen der Entscheidungsfindung zum Bauablauf besser berücksichtigen zu können. Verlangt man einen hohen Grad an Interaktivität mit dem 3D-Modell, dann bieten sich Computerspieltechnologien sehr gut zu Verifikationszwecken an. Die visuelle interaktive Simulation der Bauproduktion ist damit als eine 3D-modellbasierte Methode der Prozessmodellierung zu verstehen, die Entscheidungen als Input benötigt und die Kostenermittlung sowie die zeitliche Ablaufplanung als Output liefert.
Baustreitigkeiten werden in Deutschland in nicht ausreichender Form von den Vertragsparteien selbst gelöst. Die unterschiedliche Auslegung der vertraglich geschuldeten Bauleistung zwischen den Parteien wird immer häufiger zum Inhalt von vor Gericht ausgetragenen Streitigkeiten. Die Anzahl und die Komplexität der Streitfälle führt zu einer Überlastung der Gerichte mit der Folge von meist mehrjährigen Verfahrensdauern, die in einzelnen Fällen mehr als ein Jahrzehnt andauern können. Die hieraus resultierenden Rechts- und Finanzunsicherheiten können für die Prozessbeteiligten weitreichende Konsequenzen bis hin zur Insolvenz mit sich führen. Die in Deutschland übliche Projektstruktur Auftraggeber – Generalunternehmer – Nachunternehmer führt schon in dieser einfachen Konstellation dazu, dass parallele Rechtsstreitigkeiten in ein und derselben Sache auftreten können. Unterschiedliche Gerichtsstandsklauseln in den einzelnen Vertragsebenen bewirken, dass aufgrund unterschiedlicher Beteiligter derselbe Streitfall an verschiedenen Gerichtsständen behandelt werden muss. Die Ergebnisse der einzelnen Verfahren können dabei unterschiedlich ausfallen. Auf Basis dieser Randbedingungen wird der Wunsch vieler Baubeteiligter nach einer schnelleren, effektiven Streitbeilegung für das deutsche Bauwesen immer größer. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird den Vertragsbeteiligten ein Weg aufgezeigt, der die Häufigkeit von langwierigen und risikobehafteten Gerichtsprozessen reduziert. Auf Basis der maßgeblichen Streitbeilegungsverfahren wird hierzu ein auf die Anforderungen des Bauwesens angepasstes Streitbeilegungsmodell entwickelt. Im deutschen Bauvertragswesen sind die Inhalte der außergerichtlichen Streitbeilegung nicht oder nur rudimentär implementiert. Internationale Bauvertragsmuster greifen einzelne Elemente der außergerichtlichen Streitbeilegung auf, lassen aber ein ganzheitliches Modell vermissen. Zur Streitbeilegung existieren Verfahren zur Verhandlung, Schlichtung, Mediation und Entscheidung, die entweder konsensual oder kontradiktorisch wirken. Ein Modell, das die gegebenen Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung in vollem Umfang nutzt, wurde bisher nicht passend für die deutschen Rahmenbedingungen entwickelt. Eine Anpassung von Streitbeilegungsverfahren auf die jeweiligen Aufbauorganisationen der am Bau beteiligten Unternehmen wurde bisher nicht vorgenommen. In der Arbeit werden in einem ersten Schritt die Leitlinien der geschäftlichen Beziehungen im Bauwesen betrachtet und hinsichtlich ihrer Wirkung auf Streitbeilegungsmechanismen bewertet. In einem zweiten Schritt werden die international gebräuchlichen Verfahren zur Streitbeilegung vorgestellt, analysiert und bewertet. Unter Anwendung der Analogie- und Variationsmethodik werden bestehende und bewährte Ansätze zur Streitbeilegung aufgenommen, kombiniert und zu einem verbesserten Streitbeilegungsmodell weiterentwickelt. Zur Implementierung des modular aufgebauten Modells wird unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Größen der im Bauwesen tätigen Unternehmen eine Anpassung des Systems vorgenommen. In einem weiteren Verfahrensschritt werden Wege zur Vereinbarung geeigneter Streitbeilegungsmechanismen zwischen den Vertragsbeteiligten aufgezeigt. Im Rahmen der Validierung des Modells wird durch die Anwendung auf extreme Systemkonfrontationen aufgezeigt, dass das Streitbeilegungsmodell auch unter besonderen Randbedingungen einsetzbar ist. Der Stand der Wissenschaft wird im Bereich der Streitbeilegung umfassend aufbereitet. Es wird ein Verfahren entwickelt, das erstmalig die Vorteile der Verhandlung, Schlichtung, Mediation und Entscheidung vollständig in ein Modell zur Streitbeilegung im Bauwesen implementiert. Durch definierte Verfahrensabläufe wird den Vertragsparteien eine strukturierte, zielorientierte Vorgehensweise zur Beilegung von Streitigkeiten vorgegeben. Die systematisierte Aufbereitung begünstigt und beschleunigt die außergerichtliche Streitbeilegung und reduziert im Ergebnis die Anzahl von vor Gerichten auszutragenden Streitfällen. Der modulare Aufbau des Streitbeilegungsmodells ermöglicht flexible Reaktionen auf unterschiedliche Anforderungen. Die Berücksichtigung der Unternehmensgrößen durch Variation der zu verwendenden Module ermöglicht eine große Einsatzbreite des Modells. Gleichzeitig wird auch durch die Definition des Moduls „Experten-Entscheidung“ als Wahloption die Verwendung des Streitbeilegungsmodells den Parteien ermöglicht, die sich einer Experten-Entscheidung nicht beugen wollen oder dürfen. Den Vertragsparteien werden Wege zur Vereinbarung des Modells aufgezeigt und ein Auswahlverfahren zur Bestimmung des externen Expertengremiums vorgegeben. Zur Vereinfachung der Implementierung des Streitbeilegungsmodells werden Änderungsvorschläge zur Anpassung der VOB/A und VOB/B unterbreitet.