Anlass zum Abriss der Brücke; Das abzubrechende Bauwerk; Vorgaben für den Abbruch (gemäß der Ausschreibung, aus statischer Sicht, aus Arbeitsschutzgründen); Abbruch der Aufbauten und der Fahrbahnplatte (Abbruch der Aufbauten, Problem Festpunkt Bogenscheitel – Fahrbahn, Abbruch Plattenbalken und Pfeilerscheiben); Abbruch der Bögen (Abbruchgerüst, Scheitelöffnung, Bogenrückbau, Kontrollsystem). Noch nie zuvor war in Deutschland eine Bogenbrücke auf diese Art und Weise abgebrochen worden. Maßgeblich für das Gelingen des schwierigen Rückbaus der Teufelstalbrücke war das Verantwortungsbewusstsein der Beteiligten im Zusammenhang mit der notwendigen Risikobereitschaft, aber auch mit der Vermeidung unnötiger Restrisiken schon von vornherein. Zur Risikominimierung trugen die gute Organisation des Vorhabens, regelmäßige gemeinsame Baustellenbegehungen mit Vertretern der für Sicherheit zuständigen Institutionen (Amt für Arbeitsschutz Gera, Bau-Berufsgenossenschaft, Sicher-heits- und Gesundheitsschutzkoordinator) sowie die technische Ausstattung bei. All dies führte letztendlich zum Erfolg einer Maßnahme, bei der man den bisherigen Erfahrungsbereich verlassen musste.
Auf Grund der beim Asphaltieren auftretenden Gefahrstoffbelastung sahen die Arbeitsschutzbehörden einen Aufklärungs- und Beratungsbedarf für die durchführenden Firmen. Es wurden Messungen an einem Tunnelbauobjekt beim Bau der Thüringer Waldautobahn durchgeführt. Die Messergebnisse zeigen, dass mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen übergroßen Messaufwand durch die bauausführenden Firmen verzichtet werden kann, wenn sie stattdessen allein ein Messgerät zur Bestimmung der Luftgeschwindigkeit vorhalten und einsetzen. Bei Luftgeschwindigkeiten oberhalb von 1,5 m/s kann von einer Einhaltung der Grenzwerte ausgegangen werden. Bei geringeren Geschwindigkeiten sollte die Zwangsbelüftung eingesetzt werden, denn erst dann ist es möglich, die Asphaltierarbeiten unter Einhaltung der Grenzwerte fortzusetzen.