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Nach dem Tariftreuegesetz soll jedes Bauunternehmen, welches sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt, eine Tariftreueerklärung abgeben, in der sich dieser Betrieb verpflichtet, den Lohn des Bautarifvertrages zu bezahlen, in dessen Bundesland sich die Baustelle befindet. Die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich die Ordnungsfunktion der Tarifverträge bei Bauleistungen zu stärken sowie arbeits- und sozialpolitisch unerwünschte Fehlentwicklungen zu bekämpfen bzw. zu vermeiden, kann nach Auffassung des Autors mit dem geplanten Gesetz nicht erreicht werden.
Matthias Bernt und Andrej Holm weisen zu Recht darauf hin, dass es einer Forschung zu ostdeutschen Städten als konzeptionell eigenständigem Feld bedarf, die die spezifische Verräumlichung des tiefgreifenden gesellschaftlichen Transformationsprozesses nach 1990 ins Zentrum stellt. Dabei betrachten sie insbesondere das Feld des Wohnens als produktiv, um Kenntnis über die Struktur und Wirkung dieses Prozesses zu erlangen. Allerdings bleiben sie vage dabei, wie eine solche spezifisch auf Ostdeutschland gerichtete Wohnungsforschung zu konzipieren wäre und in welcher Weise die Besonderheiten und Parallelitäten ostdeutscher Entwicklungen zu den Transformationen von Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik in Westdeutschland, aber auch international, in Bezug zu setzen wären.