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Das Tariftreue-Gesetz und dessen Auswirkungen

  • Nach dem Tariftreuegesetz soll jedes Bauunternehmen, welches sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt, eine Tariftreueerklärung abgeben, in der sich dieser Betrieb verpflichtet, den Lohn des Bautarifvertrages zu bezahlen, in dessen Bundesland sich die Baustelle befindet. Die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich die Ordnungsfunktion der Tarifverträge bei Bauleistungen zu stärken sowie arbeits- undNach dem Tariftreuegesetz soll jedes Bauunternehmen, welches sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt, eine Tariftreueerklärung abgeben, in der sich dieser Betrieb verpflichtet, den Lohn des Bautarifvertrages zu bezahlen, in dessen Bundesland sich die Baustelle befindet. Die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich die Ordnungsfunktion der Tarifverträge bei Bauleistungen zu stärken sowie arbeits- und sozialpolitisch unerwünschte Fehlentwicklungen zu bekämpfen bzw. zu vermeiden, kann nach Auffassung des Autors mit dem geplanten Gesetz nicht erreicht werden.zeige mehrzeige weniger

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Dokumentart:Konferenzveröffentlichung
Verfasserangaben: Bernhard Senft
DOI (Zitierlink):https://doi.org/10.25643/bauhaus-universitaet.714Zitierlink
URN (Zitierlink):https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:gbv:wim2-20111215-7146Zitierlink
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):16.11.2005
Jahr der Erstveröffentlichung:2002
Datum der Freischaltung:16.11.2005
Institute und Partnereinrichtugen:Fakultät Bauingenieurwesen / Professur Baubetrieb und Bauverfahren
GND-Schlagwort:Baubetriebslehre; Tarifvertrag; Tarifgebundenheit; Deutschland <Östliche Länder>
DDC-Klassifikation:600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / 620 Ingenieurwissenschaften / 620 Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten
BKL-Klassifikation:56 Bauwesen / 56.40 Baubetrieb
Sammlungen:Bauhaus-Universität Weimar / Fachtagung Tag des Baubetriebs / Fachtagung Tag des Baubetriebs 2. 2002
Lizenz (Deutsch):License Logo In Copyright