@masterthesis{Goedicke, type = {Bachelor Thesis}, author = {Goedicke, Glenn}, title = {M{\"o}gliche Schnittstellenverschiebungen zwischen Bau- und Nebent{\"a}tigkeiten auf ausdifferenzierten Baustellen aus arbeitsrechtlicher Sicht}, doi = {10.25643/bauhaus-universitaet.2419}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:wim2-20150629-24192}, school = {Bauhaus-Universit{\"a}t Weimar}, pages = {50}, abstract = {In der modernen Arbeitswelt ist es {\"u}blich betriebliche Aufgaben extern zu vergeben. Dieser Vorgang wird in der Wirtschaft Outsourcing genannt und beschr{\"a}nkt sich in der Regel auf Arbeiten, welche nicht zu den Kernkompetenzen eines Unternehmens geh{\"o}ren. Wenn diese Arbeiten durch spezialisierte Unternehmen {\"u}bernommen werden ergeben sich Potenziale, die weit {\"u}ber eine bloße Kostensenkung hinausgehen. Der Kern dieser Arbeit bezieht sich auf die Auslagerung von sogenannten Nebent{\"a}tigkeiten im Zusammenhang einer Bauwerksausf{\"u}hrung. Dabei werden die arbeitsrechtliche Situation, Machbarkeit und Sinnhaftigkeit analysiert. Das Arbeitsrecht im Baugewerbe ist {\"u}beraus komplex und von starren Regelungen gepr{\"a}gt. Die f{\"u}r allgemeinverbindlich erkl{\"a}rten Tarifvertr{\"a}ge gelten gemeinhin f{\"u}r alle Betriebe, die {\"u}berwiegend bauliche T{\"a}tigkeiten aus{\"u}ben. Problematisch wird die tarifliche Zuordnung f{\"u}r Betriebe, welche die Nebent{\"a}tigkeiten {\"u}bernehmen und f{\"u}r gew{\"o}hnlich nicht in den Geltungsbereich der Tarifvertr{\"a}ge fallen. Bei der Vergabe von Nebent{\"a}tigkeiten mit Hilfe von Werk- oder Dienstvertr{\"a}gen bedarf es einer genauen Kl{\"a}rung, ab wann eine unerlaubte Arbeitnehmer{\"u}berlassung beginnt. Im Rahmen dieser Arbeit soll untersucht werden, inwieweit eine Auslagerung der baulichen Nebent{\"a}tigkeiten durch eine Werk- oder Dienstvertragsvergabe an die Grenzen der arbeitsrechtlichen Gegebenheiten st{\"o}ßt. Zus{\"a}tzlich wird eine tarifliche Einordnung der T{\"a}tigkeiten vorgenommen.}, subject = {Arbeitsrecht}, language = {de} }