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Zweitveröffentlichungsrecht (§ 38 (4) UrhG)

Das Zweitveröffentlichungsrecht (§ 38 (4) UrhG) erlaubt Autorinnen und Autoren unter bestimmten Bedingungen die Manuskripte ihrer in Fachzeitschriften veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel ein Jahr nach der Erstveröffentlichung über das Internet frei zugänglich zu machen.

Zweitveröffentlichung